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   ArbG Chemnitz, 05.10.2007 - 7 Ga 26/07   

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ArbG Chemnitz, 05.10.2007 - 7 Ga 26/07 (https://dejure.org/2007,22975)
ArbG Chemnitz, Entscheidung vom 05.10.2007 - 7 Ga 26/07 (https://dejure.org/2007,22975)
ArbG Chemnitz, Entscheidung vom 05. Oktober 2007 - 7 Ga 26/07 (https://dejure.org/2007,22975)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • LAG Sachsen PDF

    Bahnstreikurteil

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit der Deutschen Bahn AG und der Gewerkschaft deutscher Lokomotivführer (GdL) über die Rechtmäßigkeit einer Arbeitskampfmaßnahme; Geltendmachung einer gerichtlichen Untersagung zum Aufruf einer Gewerkschaft zu einem Streik im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes; ...

  • RA Hensche
  • hensche.de

    Streik, Tarifeinheit, Verhältnismäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Auszüge)

    Arbeitskampf, Grundsatz der Tarifeinheit, Gemeinwohlbindung, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Lokführerstreik, Anwaltsausschluss wegen Interessenkollision, nicht genehmigte Filmaufnahmen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • ArbG Chemnitz, 06.08.2007 - 7 Ga 15/07
    Auszug aus ArbG Chemnitz, 05.10.2007 - 7 Ga 26/07
    Durch Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 06.08.2007 (7 Ga 15/07) wurde auf Antrag der DB Regio Netz GmbH sowie auf Antrag der Railion Deutschland AG und der DB Fernverkehr AG durch das Arbeitsgericht Nürnberg am 08.08.2007 (13 Ga 65/07) sowie erneut durch das Arbeitsgericht Chemnitz mit Beschluss vom 08.08.2007 (7 Ga 16/07) auf Antrag der Verfügungsklägerin zu 2. und des Verfügungsklägers zu 3. des vorliegenden Rechtsstreits Streikmaßnahmen untersagt.

    Angesichts des damit als offen zu bezeichnenden Diskussionsprozesses zur Aufrechterhaltung oder zur Aufgabe des Grundsatzes der Tarifeinheit und der vielfältigen hierzu vertretenen Ansichten stimmt die Kammer - wie bereits in den Entscheidungen zum AZ.: 7 Ga 15/07 und 7 Ga 16/07 - der Auffassung des Verfügungsklägervertreters zu, dass bei der beabsichtigten Aufgabe des Grundsatzes der Tarifeinheit eine Auffanglösung in Gestalt eines neuen Systems entwickelt werden müsste, wie man bei Zulassung der Tarifpluralität mit den gegebenen rechtlichen wie tatsächlichen Unzuträglichkeiten und den sich hieraus ergebenden Konsequenzen umgehen sollte.

    Der vom Verfügungsbeklagten in dem Verfahren 7 Ga 15/07 hieraus abgeleiteten Forderung, dem Recht aus Art. 9 Abs. 3 GG den Vorrang einzuräumen, da hierfür auch die als "höchstrichterlich" anzusehenden Entscheidungen verschiedener Landesarbeitsgerichte sprächen, wird daher unter Aufgabe der bisherigen Position im Ergebnis zugestimmt.

  • ArbG Nürnberg, 08.08.2007 - 13 Ga 65/07

    Lokführerstreik - Untersagung - einstweilige Verfügung

    Auszug aus ArbG Chemnitz, 05.10.2007 - 7 Ga 26/07
    Durch Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 06.08.2007 (7 Ga 15/07) wurde auf Antrag der DB Regio Netz GmbH sowie auf Antrag der Railion Deutschland AG und der DB Fernverkehr AG durch das Arbeitsgericht Nürnberg am 08.08.2007 (13 Ga 65/07) sowie erneut durch das Arbeitsgericht Chemnitz mit Beschluss vom 08.08.2007 (7 Ga 16/07) auf Antrag der Verfügungsklägerin zu 2. und des Verfügungsklägers zu 3. des vorliegenden Rechtsstreits Streikmaßnahmen untersagt.

    In der Widerspruchsverhandlung vor dem Arbeitsgericht Nürnberg (13 Ga 65/07) schlossen die Parteien, nachdem der Verfügungskläger zu 3. des vorliegenden Rechtsstreits und weitere DB-Unternehmen dem dortigen Verfahren beigetreten waren, am 10.08.2007 einen Vergleich, hinsichtlich dessen genauen Wortlautes auf Bl. 329 d.A. Bezug genommen wird.

    Eine Rechtswidrigkeit der Streiks aus der unverändert andauernden Weigerung der Verfügungsbeklagten, an gemeinsamen Verhandlungen teilzunehmen, kann jedoch nach dem Vergleichsschluss vor dem Arbeitsgericht Nürnberg (13 Ga 65/07) vom 10.08.2007und der Vereinbarung vom 27.08.2007 über das Ergebnis des Moderationsverfahrens nicht mehr begründet werden.

  • ArbG Chemnitz, 08.08.2007 - 7 Ga 16/07
    Auszug aus ArbG Chemnitz, 05.10.2007 - 7 Ga 26/07
    Durch Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 06.08.2007 (7 Ga 15/07) wurde auf Antrag der DB Regio Netz GmbH sowie auf Antrag der Railion Deutschland AG und der DB Fernverkehr AG durch das Arbeitsgericht Nürnberg am 08.08.2007 (13 Ga 65/07) sowie erneut durch das Arbeitsgericht Chemnitz mit Beschluss vom 08.08.2007 (7 Ga 16/07) auf Antrag der Verfügungsklägerin zu 2. und des Verfügungsklägers zu 3. des vorliegenden Rechtsstreits Streikmaßnahmen untersagt.

    Angesichts des damit als offen zu bezeichnenden Diskussionsprozesses zur Aufrechterhaltung oder zur Aufgabe des Grundsatzes der Tarifeinheit und der vielfältigen hierzu vertretenen Ansichten stimmt die Kammer - wie bereits in den Entscheidungen zum AZ.: 7 Ga 15/07 und 7 Ga 16/07 - der Auffassung des Verfügungsklägervertreters zu, dass bei der beabsichtigten Aufgabe des Grundsatzes der Tarifeinheit eine Auffanglösung in Gestalt eines neuen Systems entwickelt werden müsste, wie man bei Zulassung der Tarifpluralität mit den gegebenen rechtlichen wie tatsächlichen Unzuträglichkeiten und den sich hieraus ergebenden Konsequenzen umgehen sollte.

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 455/90

    Tarifkonkurrenz - Tarifpluralität bei Haustarifvertrag

    Auszug aus ArbG Chemnitz, 05.10.2007 - 7 Ga 26/07
    Deshalb ist allein die betriebseinheitliche Anwendung des spezifischen Tarifvertrages unter Anknüpfung an die Tarifbindung des Arbeitgebers geeignet, tatsächliche Schwierigkeiten bei der Anwendung mehrerer Tarifverträge in einem Betrieb zu vermeiden (BAG, Urt. v. 05.09.1990, NZA 91, 202, 204; BAG, Urt. v. 20.03.91, NZA 91, 736, 738).
  • BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 18/00

    Betriebsübergang, Tarifwechsel

    Auszug aus ArbG Chemnitz, 05.10.2007 - 7 Ga 26/07
    Unter Hinweis auf die Entscheidungen des BAG, denen sich Zweifel an der Richtigkeit des Grundsatzes der Tarifeinheit entnehmen ließen und die Konstellationen akzeptierten, in denen in einem Betrieb mehrere Tarifverträge zur Geltung kommen, ohne dass das BAG auf eine auflösungsbedürftige Tarifpluralität hingewiesen hätte, wurde eine gänzliche Aufgabe oder doch weitgehende Einschränkung dieses Grundsatzes mit den Entscheidungen des BAG vom 21.03.2007 (Az.: 4 ABR 19/06) erwartet und zum "Mut zum Wechsel" aufgerufen (Thüsing/von Medem, ZIP 2007, 510 ff.; BAG NZA 1994, 667; BAG NZA 1994, 1038; BAG ZIP 2001, 1555).
  • BAG, 05.09.1990 - 4 AZR 59/90

    Mischbetrieb; Tarifpluralität

    Auszug aus ArbG Chemnitz, 05.10.2007 - 7 Ga 26/07
    Deshalb ist allein die betriebseinheitliche Anwendung des spezifischen Tarifvertrages unter Anknüpfung an die Tarifbindung des Arbeitgebers geeignet, tatsächliche Schwierigkeiten bei der Anwendung mehrerer Tarifverträge in einem Betrieb zu vermeiden (BAG, Urt. v. 05.09.1990, NZA 91, 202, 204; BAG, Urt. v. 20.03.91, NZA 91, 736, 738).
  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

    Auszug aus ArbG Chemnitz, 05.10.2007 - 7 Ga 26/07
    Auch wenn eine gerichtliche Kontrolle der Tarifziele (*noch) zu unterbleiben hat, da sie dem Gedanken der Tarifautonomie nicht entspricht (BVerfGE 84, 212, 231), so ist doch festzustellen, dass es gerade in der durch das Grundgesetz den Tarifvertragsparteien übertragenen Verantwortung liegt, von ihrer Arbeitskampffreiheit in einer Weise Gebrauch zu machen, die die Interessen der Allgemeinheit hinreichend schont.
  • BAG, 26.01.1994 - 10 AZR 611/92

    Tarifpluralität - Betrieb des Baugewerbes - Landwirtschaftliches

    Auszug aus ArbG Chemnitz, 05.10.2007 - 7 Ga 26/07
    Unter Hinweis auf die Entscheidungen des BAG, denen sich Zweifel an der Richtigkeit des Grundsatzes der Tarifeinheit entnehmen ließen und die Konstellationen akzeptierten, in denen in einem Betrieb mehrere Tarifverträge zur Geltung kommen, ohne dass das BAG auf eine auflösungsbedürftige Tarifpluralität hingewiesen hätte, wurde eine gänzliche Aufgabe oder doch weitgehende Einschränkung dieses Grundsatzes mit den Entscheidungen des BAG vom 21.03.2007 (Az.: 4 ABR 19/06) erwartet und zum "Mut zum Wechsel" aufgerufen (Thüsing/von Medem, ZIP 2007, 510 ff.; BAG NZA 1994, 667; BAG NZA 1994, 1038; BAG ZIP 2001, 1555).
  • BAG, 22.09.1993 - 10 AZR 207/92

    Tarifgeltung bei Allgemeinverbindlicherklärung und einzelvertraglicher

    Auszug aus ArbG Chemnitz, 05.10.2007 - 7 Ga 26/07
    Unter Hinweis auf die Entscheidungen des BAG, denen sich Zweifel an der Richtigkeit des Grundsatzes der Tarifeinheit entnehmen ließen und die Konstellationen akzeptierten, in denen in einem Betrieb mehrere Tarifverträge zur Geltung kommen, ohne dass das BAG auf eine auflösungsbedürftige Tarifpluralität hingewiesen hätte, wurde eine gänzliche Aufgabe oder doch weitgehende Einschränkung dieses Grundsatzes mit den Entscheidungen des BAG vom 21.03.2007 (Az.: 4 ABR 19/06) erwartet und zum "Mut zum Wechsel" aufgerufen (Thüsing/von Medem, ZIP 2007, 510 ff.; BAG NZA 1994, 667; BAG NZA 1994, 1038; BAG ZIP 2001, 1555).
  • BVerfG, 14.11.1995 - 1 BvR 601/92

    Mitgliederwerbung II

    Auszug aus ArbG Chemnitz, 05.10.2007 - 7 Ga 26/07
    Die lange vom BVerfG vertretene Kernbereichsformel der Koalitionsbetätigung sei durch das Gericht vor nunmehr über 10 Jahren aufgegeben worden (BVerfG ZIP 1996, 470; Lindemann/Simon BB 2006, 1852, 1856; Rieble, BB 2003, 1227, 1228).
  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

  • BGH, 31.01.1978 - VI ZR 32/77

    Fluglotsenstreik - Gewerkschaftshaftung - § 826 BGB, Art. 9 Abs. 3 GG

  • BAG, 31.03.1955 - 2 AZR 49/53
  • BAG, 14.11.1958 - 1 AZR 247/57

    Tarifvertrag - Schuldrechtlicher Teil - Friedenspflicht - Vertrag zugunsten

  • BAG, 08.02.1957 - 1 AZR 169/55
  • BAG, 24.04.2007 - 1 AZR 252/06

    Streik um Tarifsozialplan

  • LAG Schleswig-Holstein, 25.11.1999 - 4 Sa 584/99

    Zulässigkeit von einstweiligen Verfügungen im Arbeitskampf, wenn der Arbeitskampf

  • ArbG Düsseldorf, 01.08.2007 - 11 Ga 74/07

    Arbeitskampf, Spartentarifvertrag, Tarifeinheit, Paritätsprinzip, einstweilige

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - 11 Sa 208/07

    Untersagung von Streikmaßnahmen zum Zwecke des Abschlusses von Tarifverträgen für

  • BVerfG, 18.11.1954 - 1 BvR 629/52

    Hutfabrikant

  • BAG, 28.09.1961 - 2 AZR 32/60

    Berufungsgericht - Vorschriftsmäßige Besetztung - Revisionsgericht - Amtsprüfung

  • LAG Sachsen, 02.11.2007 - 7 SaGa 19/07

    Streikrecht der Lokführer

    Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 05.10.2007 - 7 Ga 26/07 - abgeändert und die Verfügungsklage insgesamt abgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 05.10.2007 - 7 Ga 26/07 -, zugestellt am 12.10.2007, teilweise abzuändern bzw. gemäß § 927 ZPO aufzuheben, insoweit den Anträgen entsprochen wurde und die Anträge der Verfügungskläger insgesamt abzuweisen.

    a) Das Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 05. Oktober 2007 (Az.: 7 Ga 26/07) wird abgeändert.

    b) Das Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 05. Oktober 2007 (Az.: 7 Ga 26/07) wird abgeändert.

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